Vereinbarungen & AGB

  1. Der Tierhalter stimmt einer Begleitung durch agiliCanis neben einer tierphysiotherapeutischen, bzw. tierärztlichen Behandlung seines Tieres zu. Die Wahl der einzelnen Fitnessübungen obliegt agiliCanis und erfolgt immer nach gründlicher Einschätzung der Krankengeschichte des Patienten und nach bestem Wissen und Gewissen.
  2. agiliCanis ist berechtigt, einen Trainingsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Gymnastrickstrainerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von agiliCanis für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
  3. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. agiliCanis ist jedoch berechtigt, das Training abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. agiliCanis haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter, aufgrund seiner Mitwirkung an den Übungen, verursacht werden.
  4. agiliCanis übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Trainingsziels. Das Training orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach Art, Rasse, Alter, Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen. Auch weiterreichende Krankheiten, die evtl. in Folge eines Trainings eintreten oder verschlimmert werden, können agiliCanis nicht zur Last gelegt werden. 
  5. Haftpflichtversicherung – Der Tierhalter bestätigt, eine gültige Haftpflichtversicherung für sein Tier abgeschlossen zu haben, um bei Schäden an Dritten abgesichert zu sein. agiliCanis verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
  6. Terminabsagen – Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, wird darum gebeten, diesen mindestens 24 Stunden vor dem Termin -bei Montagsterminen bis Samstag 12 Uhr- telefonisch oder per Sms/WhatsApp abzusagen.
  7. Terminversäumnisse – Wird ein Termin innerhalb 24 Stunden vor dem Termin, erst am selben Tag oder gar nicht abgesagt, wird dieser in der Regel voll in Rechnung gestellt. Ich bitte hierbei um Verständnis, da bei kurzfristigen Absagen in dieser verplanten Zeit keinem anderen Tier die Möglichkeit einer Trainingseinheit mehr zu Gute kommen kann. 
  8. Verspätung zu einem Termin – Wenn Sie mit Ihrem Tier zu spät zum Termin erscheinen, kann agiliCanis aufgrund nachfolgender Termine das Training meist nicht nach hinten ausweiten. Trotzdem wird natürlich alles unternommen, ein bestmögliches Training in der verbliebenen Zeit anzubieten.
  9. Pünktlichkeit – Bitte kommen Sie pünktlich zu unseren Terminen.Die Trainingszeit ist immer so geplant, dass es für Sie keine Wartezeiten gibt. Daher bitte auch nicht zu früh zum Termin erscheinen, da hier das vorherige Training eventuell gestört werden kann.
  10. Bezahlung des Trainings – Die Bezahlung erfolgt nach dem Training in bar. Sollten Sie eine Rechnung für Ihre Versicherung benötigen, erfragen Sie diese bitte.
  11. Persönliche Daten – Ihre Daten werden zu Dokumentationzwecken für die Behandlung Ihres Tieres von agiliCanis gespeichert. Selbstverständlich werden diese nicht an Dritte weitergegeben, außer Sie wünschen es ausdrücklich, z. B. bei Kommunikation mit Ihrem Tierarzt/Tierphysotherapeuten. Sie werden zur Weiterverarbeitung innerhalb des Praxissystems genutzt.
  12. Mit dem Abschluss eines Termines stimmt der Tierbesitzer den Inhalten der AGBs und des Trainingsvertrags zu.
  13. Salvatorische Klausel – Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Trainingsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

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